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Wettstreitbedingungen zum Musikwettstreit am 10. Juni 2007Die Wettstreitbedingungen können Sie sich außerdem 1. ZieleAuf einem Wettbewerb/Wettstreit wird den teilnehmenden Vereinen die Gelegenheit geboten, ihre Leistungsfähigkeit, im fairen Wettbewerb mit anderen Vereinen, von einer Fachjury prüfen und bewerten zu lassen. Ziel ist es, durch kritische Beurteilung und sachliche Beratung das Leistungsniveau zu verbessern und Anregungen für die weitere Vereinsarbeit zu bekommen. Darüber hinaus ist der Gedankenaustausch sowie das einander kennen lernen ein ganz wichtiger Aspekt. 2. Angebotene KlassenJeder Verein kann sich je nach Besetzungsform in der von ihm gewählten Klasse anmelden. Alle Spielmannszüge können sich in einer oder mehreren der Spielmannszug-Klassen anmelden.
3. BesetzungsformenFolgende Besetzungsformen sind für die verschiedenen Klassen vorgesehen:
4. LiteraturauswahlDie Vereine wählen für Ihre Vorträge ihre Literatur selbst aus. Die Literaturauswahl ist nur in Klasse 1 auf Märsche beschränkt. In Klasse 3 sollten Musikstücke mit konzertantem Charakter gewählt werden. Notenvorlagen für die Wertungsrichter sind nicht vorgesehen. 5. WertungsgrundlagenFolgende Bedingungen werden für die Wertung zugrunde gelegt: 5.1 VortragsstückeIn allen Klassen werden jeweils 2 Musikstücke vorgetragen. Ob beide Musikstücke pro Klasse direkt hintereinander bzw. in zwei getrennten Durchgängen aufgeführt werden, ist abhängig von der endgültigen Teilnehmerzahl und wird rechtzeitig bekannt gegeben (Zeitplan). Eine Wiederholung von Musikstücken in unterschiedlichen Klassen ist grundsätzlich nicht erlaubt. Lediglich in der Jugendklasse darf auch eins der Musikstücke aus den anderen Klassen gespielt werden. 5.2 AuftrittsformIn allen Klassen kann auf Wunsch im Sitzen oder im Stehen musiziert werden. Notenständer, Trommelständer etc. sind in allen Klassen erlaubt. Das Dirigat (z. B. Tambourstab, Taktstock, freies Dirigat) ist frei wählbar. 5.3 Ablauf der Wertung (alle Klassen)Die Wertung erfolgt – nach Freigabe durch die Jury – ab der ersten Zeichengebung des Stabführers / Dirigenten und endet mit der letzten Aktion des Stabführers / Dirigenten. Tätigkeiten während der Spielpausen (bei mehr als einem Vortragsstück) werden nicht bewertet. Ein kurzes Einspielen / Einstimmen auf der Bühne ist gestattet und fließt nicht mit in die Bewertung ein. Formale Abläufe haben nur wenig mit der musikalischen Fähigkeit der Vereine zu tun und finden deshalb nur geringe Berücksichtigung. Sie beeinflussen natürlich den Gesamteindruck eines Auftrittes und schlagen sich deshalb schon in der Wertung nieder. Der Stabführer / Dirigent wird in jeder Klasse gesondert bewertet. 6. Wertungskriterien / PunkteermittlungDie Bewertung erfolgt wie folgt: Für jeden teilnehmenden Verein wird von jedem Juroren ein Wertungsbogen je vorgetragenes Musikstück ausgefüllt. Die Juroren vergeben pro Kriterium des Wertungsbogens maximal 10 Punkte. Zusätzlich sind schriftliche Anmerkungen der Juroren möglich. Die Ergebnisse aller Juroren werden in einem Gesamtergebnisbogen zusammengefasst. Aus den Einzelergebnissen wird das Gesamtergebnis rechnerisch ermittelt. Das Endergebnis errechnet sich aus der Addition der Punktzahlen der Juroren. Diese Gesamtpunktzahl wird bei der Verkündigung der Ergebnisse veröffentlicht. Die Wertung erfolgt geheim und wird erst bei der Siegerehrung bekannt gegeben. Die errechneten Einzelpunktzahlen der Juroren werden den teilnehmenden Vereinen auf einem Gesamtergebnisbogen zur Verfügung gestellt. Ein Wertungsgespräch wird den teilnehmenden Vereinen nach Beendigung der Wertungsspiele in Abhängigkeit von der endgültigen Teilnehmerzahl evtl. angeboten. Bei Punktgleichheit in einer Klasse gewinnt der Verein mit der höchsten Einzelwertung für ein Musikstück. Bei Punktgleichheit pro Musikstück gewinnt der Verein mit der höchsten Einzelwertung in einer Bewertungskategorie. Folgende Wertungskriterien werden in den Wertungsbögen berücksichtigt:
7. JuryDie Jury besteht aus mind. 2 Wertungsrichtern, bei denen es sich um erfahrene Experten im Bereich der Spielmanns- und Blasmusik handelt. Die Wertungen der Juroren sind unanfechtbar. 8. Urkunden und PokaleJeder teilnehmende Verein erhält eine Urkunde mit der erreichten Wertung. In jeder Klasse werden Pokale für die ersten drei Plätze sowie drei Dirigenten- / Stabführerpreise vergeben. Außerdem wird ein Pokal für die Tageshöchstleistung vergeben. Die Tageshöchstleistung ist die höchste Durchschnittswertung, die in einer Klasse erreicht wird. Bei Punktgleichheit ist die höchste Einzelwertung, die für ein Musikstück vergeben wurde entscheidend. Bei weiterer Punktgleichheit entscheidet die höchste Wertung pro Kategorie. 9. Organisatorische HinweiseIm Folgenden werden einige organisatorische Hinweise gegeben. 9.1 Reihenfolge der VorträgeDie Auftrittsreihenfolge in den einzelnen Klassen wird am Samstag, den 12.05.2007, anlässlich des 9.2 InstrumentariumJeder Verein bringt sein eigenes Instrumentarium zum Wettstreitauftritt mit. 9.3 NotenständerJeder Verein bringt seine eigenen Notenständer zum Wettstreitauftritt mit. 9.4 EinspielmöglichkeitenVor dem Bühnenauftritt wird jedem Verein die Möglichkeit geboten, sich in einem separaten Raum einzuspielen. Diese Räume befinden sich in der Grundschule Birk und werden jedem Verein, einschl. der zur Verfügung stehenden Einspielzeit, in der Dirigentenbesprechung zugewiesen. 9.5 WettstreithalleDer Wettstreit findet im Bürgerhaus in Birk statt. Das Bürgerhaus verfügt über eine eigene große Bühne und bietet einen optimalen Rahmen zur Durchführung des Wettstreits. 9.6 Ton- und BildträgerDurch die Anmeldung erklärt der teilnehmende Verein sein Einverständnis zu Aufzeichnungen auf Ton- und Bildträger, die im Zusammenhang mit den Wettstreitauftritten gemacht werden. Der teilnehmende Verein überträgt hieraus evt. entstehende Rechte auf den Veranstalter. Möchte ein Verein, dass keine Aufnahmen von seinen Auftritten gemacht werden, so ist dies auf der Dirigentenbesprechung mitzuteilen. 9.7 ZuhörerBei allen Vorträgen sind Zuhörer willkommen. Zuhörerein- und Auslass ist nur während der Wechselzeiten der auftretenden Musikvereine möglich. Während der Musikvorträge finden Zuhörer keinen Einlass in den Vortragsraum. 9.8 SonstigesAlle teilnehmenden Musikvereine erkennen mit der Zusage zur Wettstreitteilnahme diese Wettstreitbedingungen an. |
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